Woher haben Sie meine Daten?

Erstellt: 20.06.2016
Aktualisiert: 22.03.2018

Der Umgang mit persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum und Adresse unterliegt dem deutschen Datenschutzgesetz. Die Zentralen Stellen erhalten die Daten für Ihre Einladung zur Untersuchung im Mammographie-Screening-Programm von den amtlichen Melderegistern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben. Die Daten werden ausschließlich für die persönliche Einladung zum Mammographie-Screening-Programm verwendet. Nach der Einladung zum Screening werden Ihre persönlichen Daten in der Zentralen Stelle bis zur nächsten Einladung in zwei Jahren pseudonymisiert.

Medizinische Daten aus Ihrer Untersuchung liegen ausschließlich in den Screening-Einheiten vor. Alle Daten werden in den Screening-Einheiten genauso vertraulich behandelt wie in jeder anderen Arztpraxis. Die Ärztinnen, Ärzte und das gesamte Personal unterliegen der Schweigepflicht.

Die Ergebnisse der Screening-Untersuchungen werden regelmäßig zentral ausgewertet. Das ist wichtig, um die Qualität des Programms zur Brustkrebs-Früherkennung überwachen zu können. Für diese Auswertungen werden persönliche Daten wie Name oder Adresse nicht benötigt und nicht weitergegeben. Diese Daten und die Auswertungen können also nicht auf eine einzelne Frau hinweisen.

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