Erhalte ich eine Einladung zum Mammographie-Screening, wenn ich einen Sperrvermerk für meine Adresse beim Landeseinwohnermeldeamt vorgenommen habe?

Erstellt: 20.06.2016
Aktualisiert: 27.11.2020

Nein. Wenn Sie einen Sperrvermerk vorgenommen haben, erhalten Sie keine Einladung zum Mammographie-Screening. Denn in diesem Fall erhält die Zentrale Stelle nicht wie üblich Ihre Adressdaten vom Landeseinwohnermeldeamt. Die Zentrale Stelle kann diese Daten auch nicht anfordern (Datenschutzbestimmungen).

Sie haben jedoch die Möglichkeit, die Zentrale Stelle zu kontaktieren und einen Termin für eine Mammographie-Untersuchung im Rahmen des Screening-Programms zu vereinbaren. Über die Postleitzahlensuche auf www.mammo-programm.de/termin finden Sie die Kontaktdaten Ihrer Zentralen Stelle oder können sie unter Telefon 030 3199851-0 erfragen.

Hilfreich?

80% finden diese Antwort hilfreich.