Wie geht es mit der Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm nach einer Brustkrebsdiagnose weiter?

Erstellt: 26.07.2019
Aktualisiert: 05.08.2019

Wird bei Ihnen im Mammographie-Screening-Programm Brustkrebs entdeckt, haben sie im Anschluss an Ihre Therapie/Behandlung Anspruch auf die sogenannte Nachsorge durch einen Frauenarzt/Frauenärztin. Aktuelle Leitlinien empfehlen eine Nachsorgedauer von 10 Jahren.

Im Rahmen dieser Nachsorge werden in der Regel auch jährliche Mammographie-Untersuchungen der betroffenen Brust und der gegenseitigen Brust durchgeführt. Diese erfolgen auf Überweisung durch den behandelnden Arzt/Ärztin außerhalb des Mammographie-Screening-Programms.

Die die Daten im Programm geschützt werden, gehen keine Informationen zur Erkrankung an die einladende Stelle. Daher erhalten Sie Ihre nächste Einladung automatisch. Wenn Sie im Rahmen der Nachsorge jährliche Mammographien außerhalb des Screenings wahrnehmen, können Sie den Termin verstreichen lassen oder sich generell bei der einladenden Stelle abmelden.

Die Nachsorge sollte unbedingt mit dem behandelnden Haus- oder Frauenarzt abgestimmt werden. Grundsätzlich ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie auch nach zwei Jahren (nach der BK-Diagnose) wieder im Rahmen des Screenings mammographisch untersucht werden können.

 

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