Warum muss ich mich für die Terminvergabe an die Zentrale Stelle wenden? Kann ich nicht direkt in der zuständigen Praxis anrufen?

Erstellt: 20.06.2016
Aktualisiert: 22.03.2018

Für die Einladungen zum Mammographie-Screening-Programm und die Terminvergabe sind allein die Zentralen Stellen zuständig, weil nur sie die dafür notwendigen Daten (z. B. die Adresse) von den Einwohnermeldeämtern erhalten.

Auf diese Weise ist der Datenschutz gewährleistet. Außerdem kann die Zentrale Stelle in den allermeisten Fällen zuverlässig dafür sorgen, dass Sie im richtigen zeitlichen Abstand eine Einladung zum Screening erhalten, beispielsweise auch wenn Sie umgezogen sind.

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