Ich möchte nicht teilnehmen. Entstehen mir dadurch eventuell Behandlungskosten bei einer Brustkrebserkrankung durch die Krankenkasse?
Erstellt:
20.06.2016
Aktualisiert:
22.03.2018
Sie haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Mammographie-Screening-Untersuchung und werden dazu eingeladen. Ob Sie sich untersuchen lassen möchten oder nicht, ist allein Ihre Entscheidung. Dies hat keine Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung. Sollten Sie an Brustkrebs erkranken, übernimmt Ihre Krankenkasse selbstverständlich die Kosten für die Diagnostik und Behandlung.
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