Ich habe den Abschnitt zur Verzichtserklärung nicht mehr. Können Sie mir noch einmal eine zusenden oder kann ich den vor der Untersuchung in der Praxis ausfüllen?
Erstellt:
20.06.2016
Aktualisiert:
22.03.2018
Wenn Sie die Erklärung zum Verzicht auf eine Aufklärung nichtmehr vorliegen haben, wird man Ihnen in der Screening-Einheit, in der Sie die Untersuchung durchführen lassen, die Erklärung noch einmal zum Unterzeichnen aushändigen.
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