Gilt die Verzichtserklärung für das Aufklärungsgespräch nur für dieses Mal oder zukünftig auch für alle weiteren Untersuchungen im Mammographie-Screening?
Erstellt:
20.06.2016
Aktualisiert:
22.03.2018
Die Verzichtserklärung gilt nur für die unmittelbar bevorstehende Mammographie-Untersuchung.
Sie haben vor jeder Screening-Untersuchung den Anspruch auf eine persönliche Aufklärung. Daher muss die Erklärung von Ihnen für jeden zweijährlichen Untersuchungstermin im Mammographie-Screening neu unterzeichnet werden, sofern Sie auf das Aufklärungsgespräch verzichten wollen.
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