Welche Brustkrebs-Früherkennungsmaßnahmen zahlen die Krankenkassen?
Erstellt:
21.02.2017
Aktualisiert:
22.03.2018
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für folgende Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchungen:
- ab 30 Jahren einmal jährlich das Abtasten der Brüste und der Achselhöhlen sowie die Anleitung zur Brustselbstuntersuchung durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen
- ab 50 Jahren bis einschließlich 69 Jahre alle zwei Jahre eine Mammographie im qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-Programm.
Auch privat versicherte Frauen haben einen Anspruch auf eine Mammographie im Screening-Programm. Klären Sie in diesem Fall jedoch bitte vor der Untersuchung mit Ihrer Versicherung, ob diese die Kosten übernimmt.
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