Welche Brustkrebs-Früherkennungsmaßnahmen zahlen die Krankenkassen?

Erstellt: 21.02.2017
Aktualisiert: 22.03.2018

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für folgende Brustkrebs-Früherkennungsuntersuchungen:

  • ab 30 Jahren einmal jährlich das Abtasten der Brüste und der Achselhöhlen sowie die Anleitung zur Brustselbstuntersuchung durch eine Gynäkologin oder einen Gynäkologen
  • ab 50 Jahren bis einschließlich 69 Jahre alle zwei Jahre eine Mammographie im qualitätsgesicherten Mammographie-Screening-Programm.

Auch privat versicherte Frauen haben einen Anspruch auf eine Mammographie im Screening-Programm. Klären Sie in diesem Fall jedoch bitte vor der Untersuchung mit Ihrer Versicherung, ob diese die Kosten übernimmt.

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